Aufhebungsvertrag
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag erstellen oder prüfen.
Mit einem Aufhebungsvertrag verzichten die Vertragsparteien auf den Kündigungsschutz und vereinbaren mitunter die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag unter Missachtung der Kündigungsfrist ergibt für den Arbeitnehmer meist nur Sinn, wenn in ein neues Arbeitsverhältnis nahtlos übergegangen werden kann. Andernfalls droht bei vorfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Lassen Sie den Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag von mir auf finanzielle Nachteile, oder verpasste Abfindungschancen prüfen. Ich prüfe den Vertrag umfassend und verhandle für Sie eine sichere und vorteilhafte Lösung.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Falsche oder unbeabsichtigte Formulierungen im Aufhebungsvertrag können zur einer Sperrzeit von 12 Wochen im Bezug von Arbeitslosengeld führen.
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt zugleich zu Entgeltverlust
Bei der ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Verzichten Sie mit dem Aufhebungsvertrag auf diese Frist, verzichten Sie zugleich auf Ihr Arbeitsentgelt. Sobald Sie länger als 2 Jahre beschäftigt sind, greifen für Ihr Arbeitsverhältnis (ohne Tarifbindung) bereits die verlängerten Kündigungsfristen aus § 622 Abs. 2 BGB. Entsprechend der gesetzlichen Staffelung nach Betriebszugehörigkeit bestehend Kündigungsfristen von bis zu 7 Monaten zum Monatsende.
Verzicht auf Urlaubsansprüche, Freistellungen und Überstundenabgeltungen und niedrigere Abfindungen
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten, muss unbedingt geprüft werden, ob Sie auf die Ihnen zustehenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis teilweise oder ganz verzichten. Unterschreiben Sie einen solchen Vertrag ungeprüft, verzichten Sie nicht nur auf die Ihnen gesetzlich und vertraglich zustehenden Ansprüche, sondern verbringen im ungünstigsten Fall damit auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld, oder Krankengeldes.
Benötigte Unterlagen im Termin
- Arbeitsvertrag mit allen Änderungsverträgen
- Aufhebungsvertrag
- die 3 letzten Entgeltabrechnungen
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Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen haben, oder Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu beraten und gemeinsam effiziente Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch – persönlich und unverbindlich.
ANWALTSKANZLEIHERRMANN
Rechtsanwältin
Stephanie Herrmann
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