Führungskräfte Kündigung - Anwaltskanzlei Herrmann

Kündigung von Führungskräften

Diskret. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Als Führungskraft stehen Sie bei einer Kündigung unter besonderem Druck: hohe Verantwortung, komplexe Vertragsstrukturen, Vertraulichkeit und oft erhebliche finanzielle Interessen.Ich begleite Sie mit klarer Strategie, starker Verhandlungsführung und absoluter Diskretion.

Besonderheiten bei der Kündigung von Führungskräften

Führungskräfte, wie Geschäftsführer und Manager fallen häufig nicht unter das Kündigungsschutzgesetz, da Sie keine Arbeitnehmer i.S.d. § 611a BGB sind. Dies kommt häufig auch bei familiär geführten Unternehmen zum Tragen und führt insbesondere bei der Trennung und Scheidung von Eheleuten zu wirtschaftlichen Risiken. 

Aufgrund der komplexe Vertragsstrukturen — Boni, Tantiemen, Zielvereinbarungen, Dienstwagen, Aktienprogramme ist eine anwaltliche Prüfung bereits vor dem Ausspruch der Beendigung des Dienstvertrages geboten. 

Die Kündigung von Führungskräften birgt aufgrund der Position und Verantwortung hohe Abfindungsopotentiale, die es zu eruieren gilt. 
 

Als gekündigte Führungskraft  benötigen Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.


Ihre Vorteile mit meiner Unterstützung

  • Diskrete Beratung. Vertrauliche Kommunikation ohne unnötige Eskalation
  • Starke Verhandlungsführung. Konsequente Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen
  • Strategische Gesamtbetreuung. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Zeugnis
  • Klare und kostenoptimierte Kommunikation. Verständliche Einschätzungen ohne juristische Umwege
  • Schnelle Ersteinschätzung. Kurzfristige Analyse Ihrer Situation


 

Typische Themen bei Führungskräftekündigungen

  • Abfindungshöhe
  • Freistellung & Vergütung
  • Bonus- und Tantiemenansprüche
  • Dienstwagen & Arbeitsmittel
  • Wettbewerbsverbote
  • Arbeitszeugnis auf Führungsebene

Benötigte Unterlagen im Termin

  • vollständiges Vertragswerk nebst Zusatzvereinbarungen
  • Kündigungsschreiben
  • die 3 letzten Entgeltabrechnungen / Zahlungsbelege
  • eventuelle Abmahnungsschreiben / Schriftverkehr mit dem Unternehmen


Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Wenn Sie eine Kündigung als Führungskraft erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren.

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu beraten und gemeinsam effiziente Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch – persönlich und unverbindlich.

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