Kündigungsschutz und Entfristung in
Oederan & Sandersdorf-Brehna
Sie haben die Kündigung erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln geboten.
Ab der Zustellung der Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG zur Erhebung der Kündigungschutzklage. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung mit wenigen Ausnahmen unangreifbar.
Wann eine Kündigung unwirksam sein kann
Formfehler
- fehlende Schriftform, missachten der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. I und II BGB
Fehlende soziale Rechtfertigung
- betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung wurde nicht ausreichend begründet
Fehlerhafte Sozialauswahl
- fehlende Analyse der Personalstruktur und Nichtberücksichtigung von Auswahlkriterien der zu kündigenden Mitarbeiter
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats
- fehlende Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. I BetrVG
Sonderkündigungsschutz
- Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit, Tätigkeit im Betriebsrat wurde nicht beachtet
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
Nach fristgerechtem Einreichen der Klageschrift stellt das Gericht der Gegenseite die Klageschrift zu und bestimmt einen Termin zur Güteverhandlung.
In dieser Güteverhandlung wird die Sach- und Rechtslage kurz erörtert und evaluiert, ob die Parteien Vergleichsbereitschaft signalisieren. Als Vergleichslösung kommt hier die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber, sowie die Erledigung der Kündigungsschutzklage durch Einigung auf eine Abfindung in Betracht.
Kommt es in der Güteverhandlung nicht zu einer Einigung wird das streitige Verfahren fortgeführt und durch Entscheidung des Gerichts beendet.
Benötigte Unterlagen im Termin
- Arbeitsvertrag mit allen Änderungsverträgen
- Kündigungsschreiben
- die 3 letzten Entgeltabrechnungen
- eventuelle Abmahnungsschreiben
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, oder Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu beraten und gemeinsam effiziente Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch – persönlich und unverbindlich.
ANWALTSKANZLEIHERRMANN
Rechtsanwältin
Stephanie Herrmann
Telefon: +49 32792 480 140
Anschrift: Markt 4, 09569 Oederan
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