Unterhalt
finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Kinder
Unterhalt ist einer der zentralen Punkte nach einer Trennung oder Scheidung. Es geht um finanzielle Stabilität, Fairness und darum, die Zukunft verlässlich planen zu können. Ich unterstütze Sie dabei, Ansprüche realistisch einzuschätzen, durchzusetzen oder abzuwehren – klar, strukturiert und mit Blick auf das Wesentliche.
Welche Unterhaltsarten gibt es?
Im Familienrecht unterscheidet man mehrere Formen des Unterhalts. Ich helfe Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen und die richtigen Schritte zu gehen.
- Kindesunterhalt — Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle mit Mehrbedarf und Sonderbedarf
- Trennungsunterhalt — Sicherung des Lebensstandards während der Trennung
- Nachehelicher Unterhalt — Beratung zu Dauer, Höhe, Erwerbsobliegenheit unter Berücksichtigung besonderer Belastungen.
Ich erkläre Ihnen verständlich, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.
Das Thema Unterhalt ist sehr konfliktbeladen. Ich unterstütze Sie dabei berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wenn sich Einkommen oder Lebenssituationen ändern müssen auch die Unterhaltsansprüche angepasst werden und eine vorrangig außergerichtliche Lösung gefunden werden.
Ziel ist es eine faire, tragfähige und rechtssichere Regelung für die Zukunft zu finden.
Benötigte Unterlagen im Termin
- Geburtsurkunden aller Kinder
- Einkommensnachweise der vergangenen 12 Monate
- Darlehensverträge
- Nachweise zu besonderen Belastungen
- Nachweise zu weiteren Unterhaltsverpflichtungen
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
„Ich begleite Sie durch eine schwierige Phase Ihres Lebens – klar, ruhig und mit dem Ziel, eine faire und tragfähige Lösung zu erreichen.“
ANWALTSKANZLEIHERRMANN
Rechtsanwältin
Stephanie Herrmann
Telefon: +49 32792 480 140
Anschrift: Markt 4, 09569 Oederan
kontakt@anwaltskanzlei-herrmann.de
Termine nach Vereinbarung
Sitemap
Rechtsgebiete
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
Weitere Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Vertragsrecht