FAQ Arbeitsrecht - Kündigung & Abfindung erklärt - RA Herrman

Fragen & Anworten im Arbeitsrecht

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträge und arbeitsrechtliche Ansprüche. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, können Sie mich jederzeit direkt kontaktieren.

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Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?

Nach Zustellung der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft wäre.

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Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Ja, in vielen Fällen. Eine Klage führt häufig zu besseren Verhandlungsergebnissen, höheren Abfindungen oder Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und rechtlicher Klarheit. Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich, nicht mit einem langen Prozess.

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Wie hoch kann eine Abfindung sein?

Die Abfindung hängt ab von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Betriebsgröße, dem Kündigungsgrund und der Verhandlungsstärke. Mit einer guten Strategie lassen sich oft deutlich höhere Abfindungen erzielen als die übliche „Faustformel“.

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Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein! Ein Aufhebungsvertrag kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, finanziellen Nachteilen oder dem Verlust von Ansprüchen führen. Lassen Sie ihn immer vorher prüfen.

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Was kostet ein arbeitsrechtliches Verfahren?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Für die Kündigungsschutzklage errechnet sich der Streitwert aus dem 3-fachen monatlichen Bruttoeinkommen. Im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die Kosten transparent und wirtschaftlich optimiert. 

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Was ist, wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Auch in der Probezeit können Kündigungen unwirksam sein, z. B. bei Diskriminierung, Schwangerschaft oder bei Verstoß gegen einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Eine Prüfung lohnt sich daher.

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Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis muss der Arbeitgeber jedoch nur nach Aufforderung durch den Arbeitnehmer erstellen. 

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Was passiert bei einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Auch hier gilt die 3-Wochenfrist zum Erheben der Kündigungsschutzklage. Die fristlose Kündigung löst immer (seltene Ausnahmefälle möglich) eine Sperrfrist im Arbeitslosengeldbezug aus. Es ist daher Klage geboten. 

 

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Kann ich trotz Kündigung eine Abfindung bekommen?

Ja. Abfindungen werden häufig durch Vergleiche im Rahmen der Kündigungsschutzklage erzielt.  

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Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu beraten und gemeinsam effiziente Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch – persönlich und unverbindlich.

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